01. Januar 2012 bis 31. März 2014
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS)
Dr. Gertrud Kühnlein
Dr. Melanie Böwing-Schmalenbrock
Mit dem 2003 verabschiedeten Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Regelungen für geringfügige Beschäftigung neu geordnet. Seither ist die Anzahl der Minijobber sprunghaft angestiegen. Insbesondere in Branchen wie der Gebäudereinigung, dem Einzelhandel, dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Gastgewerbe sind Minijobs mittlerweile die dominante Beschäftigungsform.
Die Effekte dieser Entwicklung werden unterschiedlich eingeschätzt: So können Minijobs – aus Sicht der Unternehmen wie der Beschäftigten – sowohl bestimmte Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen. Aus sozialpolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht sollten Minijobs allerdings die regulären Beschäftigungsformen nicht verdrängen oder ersetzen.
Vor diesem Hintergrund wurden von den Jobcentern in den Städten Bielefeld, Dortmund und Duisburg sowie im Kreis Unna Projekte mit dem Ziel gestartet, einen Teil der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. Dazu haben sie jeweils unterschiedliche Ansätze und Vorgehensweisen gewählt.