Gute Arbeit durch Beteiligung nach §§ 90/91 BetrVG

Die arbeitspolitische Konzeption, "gute Arbeit" auf dem Wege eines Prozesses kontinuierlicher "Humanisierung des Arbeitslebens" (HdA) zu erreichen, ist verbunden mit der Anwendung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Diese sind seit dem Betriebverfassungsgesetz von 1972 als Informations- und Mitbestimmungsrecht in den damals weit diskutierten §§90/91 BetrVG noch heute festgeschrieben. Der Prozess sollte seinerzeit durch Förderung von Forschung und Modellprojekten über ein staatliches "Humanisierungsprogramm" unterstützt werden. Nach anfänglicher Dynamik und breiter gesellschaftlicher Debatte sind die Anstrengungen erlahmt und schließlich abgebrochen worden. Was waren die Gründe hierfür, vor allem: Welche Rolle spielten die Arbeitswissenschaft dabei? Gibt es eine Chance, die immer noch gültigen Regelungsvorschriften unter heutigen Verhältnissen zu reaktivieren? Welches wären die neuen Anforderungen an die Arbeitswissenschaften, an die Tarifvertragsparteien, an die Politik? Diese Fragen sollen im Rahmen des Workshops vertieft dargestellt und auf einem kleinen Podium und im Plenum diskutiert werden.

Bibliographische Angaben:
Peter, Gerd; Dechmann, Uwe; Georg, Arno; Meyn, Christina; Pickshaus, Klaus; Sauer, Dieter:
Gute Arbeit durch Beteiligung nach §§ 90/91 BetrVG;
In: Peter, Gerd ; Dechmann, Uwe ; Georg, Arno ; Meyn, Christina ; Pickhaus, Klaus ; Sauer, Dieter (Hrsg.): Neue Arbeits- und Lebenswelten gestalten; S. S. 993 - S. 997;
Dortmund: Ergonomia Verlag, 2010
ISBN: 978-3-936804-08-9




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