Betriebs- und Arbeitszeitmanagement in tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben
Ein zentrales Ergebnis dieser Studie ist, dass die Tarifbindung von Betrieben nicht mit einem Mangel an Betriebszeit- und Arbeitszeitflexibilisierung verbunden ist.
Das Gegenteil ist der Fall. In Relation zu den nicht tarifgebundenen Betrieben weisen die tarifgebundenen Betriebe in der für die Verlängerung von Betriebszeiten effektivsten Arbeitszeitform der Schicht- und Nachtarbeit (und- in deren "Schlepptau - der Sonntagsarbeit) deutlich höhere Beschäftigungsanteile auf. Hier sind demmnach - trotz kürzerer vertaglicher Wochenarbeitszeiten der Vollzeitbeschäftigten - die Betriebszeiten deutlich länger als in den nicht tarifgebundenen Betrieben. Auch bei der für die Flexibilisierung von Betriebszeiten wohl effektivsten Arbeitsform der Arbeitszeitkonten, mit denen Arbeitsanfall und Arbeitskräfteeinsatz weitgehend reibungslos zur Deckung gebracht werden können, sind in den tarifgebundenen Betrieben deutlich höhere Beschäftigungsanteile feststellbar als in der Kontrastgruppe. Es kann somit nicht das Ausmaß, sondern muss die Regulierung von Arbeitszeitflexibilisierung sein, was tarifgebundene von nicht tarifgebundenen Betrieben unterscheidet. Dies Regulierung führt allerdings im Falle der Regelung von Arbeitszeitkonten zu einer stärkeren Berücksichtigung von Zeitsouveränität der Beschäftigten um im Falle von Überstundenarbeit zu einer Reduktion der bezahlten Überstunden und damit zu einer Verringerung der Formen von Überstundenarbeit, die sich auf die Beschäftigung negativ auswirken.
Bibliographische Angaben:
Groß, Hermann:
Betriebs- und Arbeitszeitmanagement in tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben;
Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, 2007, 68 SeitenISBN: 978-3-86593-091-0
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